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Kinderschänder & Todesstrafe - Wörter der Schande

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Beitrag  Gast So 25 Dez 2011, 17:31

Auch als Vater, liegen mir beide "Wörter" schon seit Jahren im argen. Da ich über die Suchfunktion nichts gefunden habe, Poste ich einfach mal meine Meinung dazu.
Bitte gut durchlesen, dann Antworten.

Vor ein paar Tagen erhielt ich über Facebook eine Umfrage zum strafrechtlichen Umgang mit sogenannten Kinderschändern, also Straftätern die sich des sexuellen Missbrauchs von Kindern schuldig gemacht haben - nicht etwa Kindermördern. Als Antwortmöglichkeiten gab es: Todesstrafe, Arbeitslager mit Schwerstarbeit und Freiheitsstrafe. Wenig erstaunt konnte ich sehen, dass über 380000 die Todesstrafe, rund 30000 die Arbeitslager und nur etwas mehr als 3000 die zur Zeit geltende Freiheitsstrafe gewählt hatten.

Deutschland, ein Land von Demokraten, eine Oase der Rechtsstaatlichkeit,ein Hort der Freiheit - und dann so eine unverhohlene Begeisterung für die Todesstrafe ? Und diese Erkenntnis traf zusammen mit dem laut zu vernehmenden Ruf nach mehr Demokratie, nach mehr Volksabstimmungen, nach direkter Internetdemokratie und lauter werdender Kritik an der Tätigkeit oder auch Untätigkeit der Parlamentarier. Also, musste ich folgern, bestünde theoretisch die Gefahr, dass die Todesstrafe schon bald wieder einmal ihren Siegeszug durch deutsche Lande führen würde. Im an die Wand stellen und Aufhängen waren wir ja schon mal an der Weltspitze.

Nein, nicht meinen Eltern, sondern den Müttern und Vätern unseres Grundgesetzes. 61 Väter und 4 Mütter. Die kannten ihr Volk und seine schwelenden Mordgelüste, seine archaischen Rachebedürfnisse und seine ständige Gefährdung, die Würde des Menschen gering zu schätzen. Und weil sie sie kannten,haben sie dem deutschen Volk eine demokratische Notbremse verpasst, einen unüberwindlichen Wall gegen die Unmenschlichkeit.

Sie dachten für die Ewigkeit.

Nein, ihr habt euch nicht verlesen

Das Grundgesetz hat eine Ewigkeitsgarantie. O.k. nicht das ganze Grundgesetz , aber die Art. 1 Abs. 1 bis 3 GG und Art. 20 Abs. 1 bis 3 GG gelten bis zum Ende aller Zeiten. Während grundsätzlich der Bundestag mit einer 2/3 Mehrheit das Grundgesetz ändern kann, haben die in die Zukunft schauenden Verfassungseltern das in Art. 79 Abs. 3 GG für bestimmte ihnen ganz wichtige elementare Regeln ein für allemal verhindert. („Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.“ ).

Und deswegen:

Bin Ich gegen das Wort Kinderschänder und die Todesstrafe:

Und zwar aus folgenden Gründen:

Kinderschänder:

Es ist eine sprachliche Merkwürdigkeit, dass wir "Kinderschänder" sagen. "Schänden" ist nämlich eine Kausativform von "Schande" Wenn also das Kind geschändet wird, dann ist es, sprachlich gesehen, mit Schande bedeckt!

Das Englische ist da schon näher dran: ein "child molester" ist ein "Belästiger" Dies würde schon eher passen

Das Wort Kinderschänder ist ein Schlagwort der NPD, und fördert nur Hass und Gewalt.

Nennt ihr das Wirklich Opferschutz? Ich nicht.

Todesstrafe:

Die gegenwärtigen Kosten einer Hinrichtung, die Kosten für den großen Sicherheitsapparat und die lange Zeit bis zur Vollstreckung des Urteils übersteigen die Kosten für einen lebenslänglich Verurteilten. Quelle: www.amnesty.de

Es gibt keinen direkten Zusammenhang zwischen der Einführung der Todesstrafe und einem Rückgang der Kriminalität. Schwerverbrechen geschehen oft unüberlegt und im Affekt.

Öffentliche Meinung ist beeinflussbar. Oft fehlt nötiges Hintergrundwissen. Vergeltung kann nicht Grundlage für Entscheidungen der Justiz sein

Bei keiner Strafe ist ein Justizirrtum auszuschließen. Die Todesstrafe kann nicht rückgängig gemacht werden.

Untersuchungen belegen eindeutig, daß die Todesstrafe unverhältnismäßig oft gegen Minderheiten verhängt.
Sozial Schwache haben weniger Geld für gute Anwälte.Quelle: www.amnesty.de


Fazit:

Eigentlich sollte man alle Menschen ohne Unterschied der Staatsangehörigkeit, des Standes, der Herkunft, der ethnischen Zugehörigkeit, des Geschlechts, der sexuellen Orientierung und des Bekenntnisses, die beim Aufbau und Ausbau eines demokratischen Rechtsstaates und einer modernen freiheitlichen Gesellschaftsordnung geprägt vom Geiste sozialer Gerechtigkeit mitwirken leben und leben lassen. Totalitäre, diktatorische und faschistische Bestrebungen dagegen sollte man mit allen mitteln der Demokratie bekämpfen.

Das heißt auch Menschen die schrecklichen und unverzeihliches Getan haben, verdienen es das sie ihre Menschenwürde nicht verlieren.

Zu viele Menschen haben über Jahrzehnte dafür gekämpft und haben ihr Leben dafür gelassen.

Ich bin für eine harte lebenslange Strafen, ohne das diese Menschen je wieder entlassen werden.

Ich bin gegen die Todesstrafe gegen Selbstjustiz und gegen Folter, da es zu viele Fehlurteile Weltweit gab und gibt.

Die Regeln zur Sicherungsverwahrung von besonders gefährlichen Straftätern wie zum Beispiel Sexualstraftäter, Kinderschänder und Vergewaltger sind nicht von deutschen Gerichte beschlossen wurden, sondern vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Quelle: EGMR .

Zum guten Schluss:

Jemand der die Menschenrechte würdigt, sie verteidigt und sie für ein Privileg der modernen Menschheit hält, ist kein:

"Zitat": Berufsinquisitor, Linksfaschist, aufgepeitschter und hysterischer Gutmensch, kein Pädophilenversteher und erst recht nicht irgendwie verwirrt.

Die Zeit der Fackelläufe, das Menschen aufhetzen und gegeneinander ein Feindbild schüren sind vorbei.

Diese Zeiten, des 3 Reiches und ein Reich der Diktaturen aller DDR, Kuba und andere Staaten sind vorbei.

Linkes und rechtes Gedankengut haben in unsere heutigen Zeit nichts verloren.


mit freundlichen Grüßen Nessi






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